Ablauf Immobilienverkauf – von der ersten Idee bis zum Notartermin
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Wer sich zum Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses entschließt, steht vor vielen Fragen. Welche Unterlagen werden benötigt, wie findet man den richtigen Preis und was passiert eigentlich beim Notar? Im Folgenden erfahren Sie, wie ein typischer Verkaufsprozess aussieht – von der Vorbereitung bis zur Übergabe an den Käufer. So behalten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses den Überblick.
Schritt 1: Marktanalyse, Dokumentation, Verkaufsstrategie
Eine präzise Einschätzung des Marktwerts ist entscheidend für den Erfolg eines Immobilienverkaufs. „Ein überhöhter Preis kann potenzielle Käufer abschrecken, während ein zu niedriger Preis finanzielle Verluste bedeutet,“ erklärt Bernd Lehmann, Geschäftsführer von REGIOGRUND Immobilien. Ein Experte berücksichtigt den Zustand und die Lage der Immobilie, die aktuelle Nachfrage im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet sowie vergleichbare Angebote, um einen realistischen Preis festzulegen. Zeitgleich werden alle erforderlichen Dokumente vorbereitet.
Dazu zählen unter anderem der Grundbuchauszug, Baupläne oder Grundrisse, die Berechnung der Wohnfläche, der Energieausweis und bei Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Teilungserklärung. Diese Unterlagen ermöglichen es, Rückfragen von Banken, Notaren und Käufern schnell zu beantworten. Im Anschluss wird die Verkaufsstrategie entwickelt. „Wir überlegen, welche Zielgruppe angesprochen werden soll, wie schnell der Verkauf erfolgen muss und wann der Markt besonders günstig ist,“ so Lehmann. Daraus ergeben sich der Preisrahmen und der geplante Verkaufszeitraum.
Schritt 2: Präsentation, Online-Präsenz, Besichtigungstermine
Ein ansprechendes Exposé mit hochwertigen Bildern, informativen Texten und klaren Grundrissen hebt die Vorzüge Ihrer Immobilie hervor. „Ergänzt durch alle wichtigen Daten und Fakten bildet es die Grundlage für Inserate auf Online-Portalen und der Webseite des Maklers,“ sagt Lehmann. Sobald erste Anfragen eingehen, filtert der Makler mit einer Bonitätsprüfung ernsthafte Interessenten heraus, beantwortet offene Fragen und koordiniert Besichtigungstermine.
In dieser Phase ist es besonders wichtig, den Eigentümer zu entlasten. „Anstatt sich täglich um Anrufe, E-Mails und die Organisation von Besichtigungen zu kümmern, haben Sie einen Ansprechpartner, der alles koordiniert und Sie regelmäßig informiert,“ betont Lehmann.
Schritt 3: Verhandlung, Vertragsabschluss, Notartermin
Sobald konkrete Kaufangebote vorliegen, beginnen die Verhandlungen. „Neben dem Kaufpreis sind auch der Übergabetermin, mögliche Renovierungen oder die Übernahme von Einbauten von Bedeutung,“ erklärt Lehmann. Der Makler vermittelt zwischen den Parteien, schafft Klarheit und unterstützt bei der Erzielung einer fairen Einigung. Nach einer Einigung erstellt der Notar den Vertragsentwurf.
Sie erhalten diesen rechtzeitig zur Prüfung und können offene Punkte mit dem Makler und dem Notar besprechen. Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag vor, erläutert die Inhalte und der Eigentumsübergang wird mit den Unterschriften beider Parteien besiegelt. Nach der Beurkundung erfolgt die Zahlung des Kaufpreises und schließlich die Schlüsselübergabe. Häufig wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das Zählerstände, übergebene Dokumente und den Zustand der Immobilie dokumentiert. Damit ist der Verkaufsprozess offiziell abgeschlossen.
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern möchten und professionelle Unterstützung suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. „Wir organisieren den gesamten Prozess, koordinieren alle Beteiligten und behalten Termine sowie Unterlagen für Sie im Blick,“ verspricht Lehmann. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Verkauf, damit Sie entspannt in den nächsten Lebensabschnitt starten können.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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