Die Immobilie ist verkauft – wann bekomme ich mein Geld?
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Nach der Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notartermin ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen. Dennoch müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer oft noch eine gewisse Zeit warten, bis der Kaufpreis tatsächlich gezahlt und schließlich die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Verkäufer fragen sich oft, wann der vereinbarte Kaufpreis auf ihrem Konto ankommt. Es kann mehrere Wochen dauern, bis dies geschieht. Doch warum zieht sich dieser Prozess in die Länge?
Der Schlüssel liegt in der sogenannten Kaufpreisfälligkeit, die eine wesentliche Voraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises darstellt. Diese wird durch den Notar festgelegt, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wichtige Schritte vor der Kaufpreiszahlung
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Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer und wird vom Grundbuchamt eingetragen. Die Dauer dieses Prozesses hängt von den Kapazitäten des jeweiligen Grundbuchamts ab. In Ballungsgebieten wie dem Rhein-Ruhr-Wupper-Raum kann es mehrere Wochen dauern, bis der Eintrag erfolgt.
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Löschung einer bestehenden Grundschuld
Oft ist auf der Immobilie noch eine Grundschuld eingetragen, selbst wenn der Vorbesitzer das Objekt bereits abbezahlt hat. Diese Grundschuld muss vor der Kaufpreiszahlung gelöscht werden.
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Überprüfung eines möglichen Vorkaufsrechts
In einigen Gemeinden gibt es ein kommunales Vorkaufsrecht. Hier muss abgewartet werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausübt oder darauf verzichtet.
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Zustimmung des Verwalters bei Eigentumswohnungen
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist oft die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Verzögerungen können auftreten, wenn die Hausverwaltung ausgelastet ist oder personelle Engpässe bestehen.
Erst wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind und der Notar diese geprüft hat, wird die Kaufpreiszahlung fällig. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld auf ein Notaranderkonto oder direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird.
Wie lässt sich der Zeitraum zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung verkürzen?
Eine gründliche Vorbereitung kann den Zeitraum zwischen dem Notartermin und der Kaufpreiszahlung erheblich verkürzen. Erfahrene Makler stellen bereits in der Vermarktungsphase sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen bereitstehen und mögliche Hindernisse frühzeitig geklärt werden. Dazu gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Löschung von Grundbuchlasten und die Einholung notwendiger Genehmigungen, etwa durch die Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen.
„Eine enge Zusammenarbeit mit Notar, Grundbuchamt und beteiligten Banken ist entscheidend, um den Prozess zu beschleunigen“, erklärt Bernd Lehmann, Geschäftsführer von REGIOGRUND Immobilien. „Proaktive Kommunikation und die Sicherstellung der Finanzierung im Vorfeld tragen ebenfalls dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden und die Kaufpreiszahlung zügig zu ermöglichen.“
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Als erfahrener Qualitätsmakler im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin – wir beraten Sie persönlich und individuell.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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