Die Immobilie ist verkauft – wann bekomme ich mein Geld?
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Nach der Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notartermin ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen. Dennoch müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer oft noch eine gewisse Zeit warten, bis der Kaufpreis tatsächlich gezahlt und schließlich die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Verkäufer fragen sich oft, wann der vereinbarte Kaufpreis auf ihrem Konto gutgeschrieben wird. Es kann mehrere Wochen dauern, bis dies geschieht. Doch warum zieht sich dieser Prozess in die Länge?
Der Hauptgrund liegt in der sogenannten Fälligkeit des Kaufpreises. Diese wird durch den Notar festgelegt, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Abläufe vor der Zahlung des Kaufpreises
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Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer und wird vom Grundbuchamt eingetragen. Die Dauer dieses Vorgangs hängt von der Arbeitsbelastung des Grundbuchamts ab. In Ballungsgebieten wie dem Rhein-Ruhr-Wupper-Raum kann dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
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Löschung einer bestehenden Grundschuld
Oft ist eine Grundschuld auf der Immobilie eingetragen, auch wenn der Vorbesitzer die Hypothek bereits abbezahlt hat. Diese Grundschuld muss vor der Kaufpreiszahlung entfernt werden.
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Prüfung eines möglichen Vorkaufsrechts
Manche Kommunen haben ein Vorkaufsrecht. Es muss abgewartet werden, ob die Kommune dieses Recht ausübt oder darauf verzichtet.
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Zustimmung des Verwalters bei Eigentumswohnungen
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist oft die Zustimmung des Verwalters nötig. Verzögerungen können auftreten, wenn die Hausverwaltung stark ausgelastet ist.
Erst wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind und der Notar diese überprüft hat, wird die Kaufpreiszahlung fällig. Die Frist für die Zahlung beträgt in der Regel 14 Tage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld auf ein Notaranderkonto oder direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird.
Wie kann die Zeit zwischen Notartermin und Zahlung verkürzt werden?
Eine gründliche Vorbereitung kann die Zeitspanne zwischen dem Notartermin und der Kaufpreiszahlung deutlich reduzieren. „Erfahrene Makler stellen bereits in der Verkaufsphase sicher, dass alle erforderlichen Dokumente bereitliegen und mögliche Hindernisse frühzeitig geklärt werden“, erklärt Bernd Lehmann, Geschäftsführer von REGIOGRUND Immobilien. Dazu gehören der Eintrag der Auflassungsvormerkung, die Löschung von Grundbuchlasten und die Einholung notwendiger Genehmigungen, etwa durch die Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen.
„Eine enge Zusammenarbeit mit Notar, Grundbuchamt und Banken ist entscheidend, um den Prozess zu beschleunigen“, fügt Lehmann hinzu. Proaktive Kommunikation und die Sicherstellung der Finanzierung im Vorfeld tragen ebenfalls dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden und die Kaufpreiszahlung zügig zu ermöglichen.
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir stehen Ihnen als erfahrener Qualitätsmakler im Rhein-Ruhr-Wupper-Raum gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin – wir beraten Sie persönlich und individuell.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Morgan Housel/unsplash.com

