Immobilie geerbt – Steuern und Kosten

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Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch eine Reihe finanzieller Verpflichtungen einher. Neben der Erbschaftssteuer stehen oft Instandhaltungsmaßnahmen an und laufende Nebenkosten müssen gedeckt werden. Folgendes sollten Erben im Blick behalten.

 

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Erbschaftssteuer – Wann wird sie relevant und wer ist betroffen?

Nicht jede Erbschaft zieht automatisch eine Steuerpflicht nach sich. Der entscheidende Faktor ist der Wert der Immobilie sowie das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Je enger die Beziehung, desto höher fällt der Freibetrag aus. „Kinder des Verstorbenen haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, während Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben können“, erläutert Bernd Lehmann, Geschäftsführer von REGIOGRUND Immobilien. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, etwa durch eine Immobilie in begehrter Lage im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet oder zusätzliches Vermögen, wird Erbschaftssteuer fällig. Das Finanzamt ermittelt den steuerlichen Wert der Immobilie anhand des sogenannten gemeinen Werts, der je nach Marktsituation erheblich über dem subjektiv geschätzten Wert liegen kann. „Eine vermeintlich kostenfreie Erbschaft kann so schnell zu einer finanziellen Belastung werden“, warnt Lehmann.

Verborgene Kosten: Was Erben oft übersehen

Zusätzlich zur möglichen Steuerpflicht kommen durch den Besitz eines Hauses laufende Kosten auf die Erben zu, die oft nicht bedacht werden. Dazu gehören nicht nur Grundsteuer, Strom, Wasser und Heizung, sondern auch Kosten für Versicherungen, Hausmeisterdienste oder einen Verwalter. „Bleibt das Haus unbewohnt, können die Kosten schnell steigen, insbesondere wenn Renovierungen oder Sanierungen nötig sind“, erklärt Lehmann. Ältere Immobilien im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet haben häufig einen Sanierungsstau: veraltete Heizsysteme, undichte Fenster, mangelhafte Dämmung oder ein feuchter Keller. „Die Behebung solcher Mängel erfordert Zeit, Geduld und vor allem finanzielle Mittel“, so Lehmann weiter. In Erbengemeinschaften müssen zudem oft gemeinsame Entscheidungen getroffen werden, was die Verwaltung oder Nutzung der Immobilie zusätzlich komplizieren kann.

Strategien für den Umgang mit einer geerbten Immobilie

Nicht jeder Erbe hat die Möglichkeit oder den Wunsch, eine geerbte Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten. „Ein erfahrener Immobilienmakler kann in solchen Fällen wertvolle Unterstützung bieten“, betont Lehmann. Er kennt die Herausforderungen, vor denen Erben stehen, und hilft, die verschiedenen Optionen – ob Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf – sachlich zu bewerten. „Mit fundierter Marktkenntnis, objektiver Bewertung und einem Gespür für die individuelle Lebenssituation unterstützt der Makler dabei, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen“, fügt Lehmann hinzu. „Unser Ziel ist es, ohne Druck die bestmögliche Lösung für die Erben zu finden.“

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihrer geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Beratung – gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihre individuelle Situation.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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