Privatinsolvenz: Welche Folgen hat das für meine Immobilie?
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Wer sich in einer finanziellen Schieflage befindet, der hat mittels Privatinsolvenz die Möglichkeit, sich aus dieser wieder zu befreien. Ziel ist es, nach einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei zu sein. Doch gerade Immobilienbesitzer in dieser Situation sind oftmals verunsichert, ob sie ihre Immobilie behalten können.
Privatinsolvenz: Auswirkungen auf Immobilienbesitzer im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet
Eine Privatinsolvenz ist ein spezielles Verfahren für Personen, die ihre Schulden nicht mehr bedienen können. Es ermöglicht ihnen, ihre finanziellen Verbindlichkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu reduzieren oder teilweise erlassen zu bekommen.
Menschen, die im Besitz einer Immobilie sind, müssen diese in der Regel im Rahmen der Insolvenz verkaufen. Der Erlös wird zur Begleichung der Schulden verwendet, was oft zu einer Pfändung oder späteren Zwangsversteigerung führt. „Für viele Eigentümer im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet bedeutet dies einen erheblichen Einschnitt“, erklärt Bernd Lehmann, Geschäftsführer von REGIOGRUND Immobilien.
Wann bleibt die Immobilie im Besitz des Eigentümers?
Unter bestimmten Bedingungen kann ein Eigenheim trotz Insolvenz behalten werden. Der Insolvenzverwalter kann das Haus aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn der Verkaufserlös die Schulden nicht signifikant reduzieren würde. „Die Entscheidung liegt letztlich beim Insolvenzverwalter“, so Lehmann.
Müssen Eigentümer während der Privatinsolvenz ausziehen?
Der Beginn einer Privatinsolvenz bedeutet nicht zwangsläufig, dass Eigentümer sofort ausziehen müssen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass im Verlauf des Verfahrens ein Verkauf oder eine Zwangsversteigerung erfolgt. „Eine frühzeitige Vorbereitung auf einen möglichen Umzug ist ratsam“, empfiehlt Lehmann. Beratung kann helfen, die individuellen Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen.
Was passiert mit vermieteten Immobilien während einer Privatinsolvenz?
Vermietete Objekte werden im Insolvenzverfahren hinsichtlich ihrer Eignung zur Schuldentilgung geprüft. Da sie als Kapitalanlagen gelten, erfolgt meist ein Verkauf. „Eigentümer sollten sich auf den Verlust ihrer Immobilie einstellen“, warnt Lehmann.
Wann ist ein Notverkauf unausweichlich?
Ein Notverkauf wird erforderlich, wenn die Kreditraten nicht mehr tragbar sind oder der Immobilienwert zur Schuldentilgung benötigt wird. Der Insolvenzverwalter organisiert den Verkauf, und der Erlös fließt in die Schuldendeckung. „Dabei hat der Eigentümer oft wenig Mitspracherecht und muss mit einem Verkauf unter Marktwert rechnen“, erläutert Lehmann.
Fazit
Für Immobilienbesitzer stellt eine Privatinsolvenz eine erhebliche Herausforderung dar. Ob ein Verkauf nötig wird, hängt vom Immobilienwert, der Nutzung und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ab. „Häufig führen hohe Kosten oder die Notwendigkeit der Schuldendeckung zu einem unvermeidlichen Notverkauf“, fasst Lehmann zusammen.
Sind Sie Immobilieneigentümer im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet und haben Fragen zur Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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