Scheidung & Immobilie: Faire Wege zur Aufteilung

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Eine Scheidung bedeutet nicht nur einen emotionalen Einschnitt, sondern stellt oft auch finanziell eine Herausforderung dar – besonders, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geht. Wie gelingt die faire Aufteilung des Eigentums?

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Scheidungen führen häufig zu Konflikten über die gemeinsame Immobilie. Läuft ein Immobilienkredit, kann er entweder gemeinsam weitergeführt oder vorzeitig beendet werden. Oftmals erfolgt eine Eigentumsübertragung durch finanzielle Abfindung des anderen Partners.

„Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Teilungsversteigerung notwendig werden, die jedoch oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist“, erklärt Bernd Lehmann, Geschäftsführer von REGIOGRUND Immobilien. Zudem müssen steuerliche Aspekte wie Spekulations- und Grunderwerbsteuer berücksichtigt werden.

Zugewinnausgleich: Was bedeutet das?

„Ohne Ehevertrag gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft“, erläutert Lehmann. Vermögen, das vor der Ehe bestand, bleibt individuell, während während der Ehe erworbenes Vermögen beiden gehört. Bei einer Scheidung wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen, und der Partner mit dem höheren Zugewinn leistet einen Ausgleich.

Immobilien, die während der Ehe gekauft wurden, sind aufzuteilen. Erbschaften bleiben beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt.

Optionen für die Immobilie bei Scheidung

  • Teilung: Das Haus wird, wenn möglich, in zwei Wohneinheiten umgebaut.
  • Verkauf: Der Erlös wird nach Abzug von Krediten gleichmäßig geteilt.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus.
  • Vermietung: Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum, Mieteinnahmen werden geteilt.
  • Übertragung an Kinder: Volljährige Kinder können die Immobilie übernehmen, eventuell mit Kreditverbindlichkeiten.
  • Getrenntes Wohnrecht: Beide Partner leben getrennt im Haus.
  • Zwangsversteigerung: Bei Uneinigkeit kann das Haus versteigert werden.
  • Mietfreies Wohnrecht: Ein Partner bleibt mietfrei im Haus; dieser Vorteil wird bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt.

Wertbestimmung, Kreditübertragung und Verkaufsunterstützung

„Der Wert des Hauses wird durch Abzug der Verbindlichkeiten vom Marktwert ermittelt“, so Lehmann. Der auszahlende Partner übernimmt die Hälfte des bereinigten Wertes. Eine objektive Bewertung durch einen Experten kann hier hilfreich sein.

Besteht ein gemeinsamer Immobilienkredit, muss die Bank einer Übertragung auf den verbleibenden Partner zustimmen. Alternativ kann der Kredit gemeinsam weitergeführt oder vorzeitig abgelöst werden, wobei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann.

„Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess erheblich erleichtern“, betont Lehmann. Er unterstützt bei der Vermarktung, Preisverhandlung und allen Formalitäten.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf beim Immobilienverkauf stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler im Rhein-Ruhr-Wupper-Gebiet gerne zur Seite. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © konradbak/Depositphotos.com

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