Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden
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Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.
Wenn ein Paar keine Einigung erzielt, hat eine der beiden Parteien die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung zu beantragen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass eine Entscheidung über einen langen Zeitraum blockiert wird. Allerdings sind mit einer Zwangsversteigerung erhebliche Nachteile verbunden.
Finanzieller Verlust droht
Bei einer Zwangsversteigerung wird in der Regel weniger Geld erzielt als bei einem herkömmlichen Verkauf. „Der erzielte Preis liegt oft 30 Prozent unter dem Marktwert“, erklärt Bernd Lehmann, Geschäftsführer von REGIOGRUND Immobilien. Dies liegt daran, dass potenzielle Käufer nach günstigen Gelegenheiten suchen und Unsicherheiten hinsichtlich des Zustands oder der Nutzung der Immobilie bestehen. Beide Ex-Partner erleiden dadurch finanzielle Einbußen – ein Verlust, der in einer ohnehin schwierigen Situation vermieden werden sollte.
Verlust der Entscheidungsfreiheit
Wer seine Immobilie über eine Zwangsversteigerung veräußert, verliert auch die Kontrolle darüber. „Das Gericht beauftragt einen Gutachter, der den Immobilienwert bestimmt, und die Versteigerung erfolgt unter Bedingungen, die die Beteiligten kaum beeinflussen können“, so Lehmann. Im ungünstigsten Fall führt dies zu einem sehr niedrigen Verkaufspreis aufgrund mangelnden Interesses und Geboten – ein Preis, den man bei einem freien Verkauf nicht akzeptiert hätte.
Alternative Lösungswege
Anstelle einer Zwangsversteigerung gibt es oft bessere Optionen. „Eine Möglichkeit ist, sich an einen Mediator zu wenden“, rät Lehmann. Einige Makler verfügen über eine Zusatzqualifikation als Mediator und können in Immobilienfragen vermitteln. Eine weitere Option ist die Auszahlung eines Partners, während der andere die Immobilie behält. Dabei sollte man jedoch die finanzielle Belastung im Auge behalten, insbesondere wenn der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt ist. Die Bank entscheidet, ob der verbleibende Partner den Kredit weiter bedienen kann.
Eine Vermietung als Zwischenlösung kann ebenfalls sinnvoll sein, beispielsweise wenn sich kein Käufer findet oder der Markt ungünstig ist. „Wichtig ist, dass das ehemalige Paar weiterhin gut zusammenarbeitet, um die Immobilie wirtschaftlich zu verwalten“, betont Lehmann. Eine professionelle Beratung durch einen Immobilienexperten ist hierbei unerlässlich.
Ein einvernehmlicher Verkauf ist oft die beste Lösung. „Können sich beide Parteien einigen, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen, kann ein marktgerechter Preis erzielt werden“, so Lehmann weiter. Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess professionell unterstützen.
Zusammenfassung
Eine Zwangsversteigerung im Falle einer Trennung sollte vermieden werden, da sie fast immer finanzielle Verluste und unnötigen Stress mit sich bringt. „Wer frühzeitig mit einem Immobilienmakler oder Finanzberater spricht, kann eine passende Lösung finden und den optimalen Weg für beide Ex-Partner wählen“, empfiehlt Lehmann.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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